Vertragsbedingungen
Geltungsbereich
Die openTS GmbH (nachfolgend openTS genannt) bietet Reisebüros, Reiseveranstaltern und anderen touristischen Marktteilnehmern (im folgenden Kunde genannt) die Möglichkeit, ihre Informationen und ihr Angebot auf "Reisen vom Experten" (nachfolgend RvE genannt) kostenpflichtig einzustellen. Diese Geschäftsbeziehung zwischen openTS und dem Kunden wird auf Grundlage der nachfolgenden Vertragsbedingungen und den AGB von RvE geregelt.Abweichend zu den RvE AGBs weisen wir ausdrücklich daraufhin, dass Kunden, die ein Premium Eintrag auf RvE bestellen, allen Teilen der AGB unterliegen, auch wenn Sie sich NICHT als Mitglied auf RvE registriert haben. Somit haben alle Teile der AGB für Kunden vollumfänglich Gültigkeit. Wir verweisen ausdrücklich auf die Gültigkeit von §4 und §5 der AGB hin.
Die Bestellung ist ausschließlich Unternehmen und Gewerbetreibenden in der Reise- und Tourismusbranche vorbehalten. Die bestellende Person muss volljährig sein. Als Kunde akzeptieren Sie diese Vertragsbedingungen. Der Kunde schließt den Vertrag über die Einstellung von Informationen auf www.reisen-vom-experten.de mit der openTS GmbH, Krampengrund 12, 22359 Hamburg. Zusätzliche Kontaktdaten und Informationen wie Handelsregisterdaten und Namen der vertretungsberechtigten Personen der openTS können dem Impressum unter www.openTS.de entnommen werden. Der Nutzer kann diese Vertragsbedingungen jederzeit aufrufen, ausdrucken sowie herunterladen bzw. speichern.
Bestimmungen zum Vertragsschluss zur Einrichtung eines Premium Eintrages auf RvE
Der Kunde stimmt ausdrücklich dem Ausführungsbeginn der Dienstleistungen durch openTS zu. openTS stellt die Informationen des Kunden auf RvE unter den Karteikarten Adresse, Öffnungszeiten, Leistungen, Mitarbeiter und Bilder ein. openTS ist jederzeit dazu berechtigt, das Datenvolumen zu begrenzen (z.B. Texte, Videos, Bilder etc.).Preise, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
Die monatlichen Gebühren für einen Premium Eintrag in RvE sind €5,95. Der Betrag wird für 12 Monate (71,40 Euro) im Voraus berechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Preise sind freibleibend. Zur Berechnung gelangen die am Tage der Bestellung gültigen Preise.Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Der Kunde ermächtigt openTS, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen.
Eine ordentliche Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich per E-Mail, es sei denn, es gibt gesondert vertragliche Vereinbarungen mit dem Kunden. Verlangt der Kunde eine außerordentliche Rechnungsstellung auf dem Briefpostwege, ist openTS berechtigt hierfür ein zusätzliches Entgelt von EUR 3,- zu verlangen.
Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung einer Lastschrift ermächtigt der Kunde seine Bank unwiderruflich, openTS oder einem Beauftragten dessen Namen und die aktuelle Anschrift mitzuteilen.
Sämtliche entgeltliche Dienstleistungen unterliegen grundsätzlich jeweils festgelegten Abrechnungsperioden. Eine Abrechnungsperiode ist grundsätzlich zwölf Monate, es sei denn, es ergibt sich aus gesonderten vertraglichen Vereinbarungen und/oder Leistungsbeschreibungen im einzelnen etwas anderes.
Eine jeweils folgende Abrechnungsperiode tritt verbindlich in Kraft, wenn nicht der Vertrag ordentlich mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ende einer Abrechnungsperiode schriftlich gekündigt worden ist. Etwas anderes gilt nur, wenn sich ein anderes aus den ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarungen und/oder Leistungsbeschreibungen ergibt.
Die Entgelte für Dienstleistungen werden erstmals am Beginn der ersten Abrechnungsperiode fällig, soweit sich aus den Leistungsbeschreibungen von openTS nicht ein anderes ergibt.
Die Fälligkeit der Entgelte für eine in Kraft getretene Folgeperiode von zwölf Monaten, tritt einen Monat vor Ablauf der aktuell laufenden Periode ein, wenn nicht das Vertragsverhältnis bis zu diesem Zeitpunkt bereits unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Ende einer Abrechnungsperiode gekündigt worden ist.
Fälligkeit tritt ferner nicht ein, sofern zu diesem Zeitpunkt das Vertragsverhältnis durch den Kunden wirksam außerordentlich aus wichtigem Grund oder durch openTS gekündigt worden ist.
Geleistete entgelte können nicht, auch nicht anteilig, erstattet oder verteilt berechnet werden.
Verzug
Der Kunde kommt in zum Schadensersatz verpflichtenden Verzug, wenn er auf eine Mahnung von openTS, die nach Eintritt der Fälligkeit des Kaufpreises erfolgt, nicht zahlt.Unabhängig davon kommt der Kunde in zum Schadensersatz verpflichtenden Verzug, wenn er zu einem im Vertrag kalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt nicht leistet.
Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner auch dreißig Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung automatisch in den Schuldner zum Schadensersatz verpflichtenden Verzug gerät, bleibt unberührt.
Sobald der Kunde in Verzug gerät, ist openTS zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5% über Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechtigt, soweit kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
Für den Fall der Rückgabe einer korrekten Lastschrift, wird zusätzlich zu den entstandenen Bankkosten eine pauschale Bearbeitungsgebühr von openTS in Höhe von EUR 20,- (inkl. MwSt.) erhoben.
openTS ist ferner befugt, pro berechtigter Zahlungserinnerung eine Bearbeitungsgebühr von EUR 4,- (inkl. MwSt.) sowie pro berechtigter Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,- (inkl. MwSt.) zu erheben.
openTS ist berechtigt seine Dienste während des Verzuges einzuschränken oder ganz einzustellen. Nach fruchtlosem Ablauf der in der Zahlungserinnerung angegebenen Frist ist openTS insbesondere auch berechtigt sämtliche, Informationen des Kunden auf RvE, sowie dessen Zugangsmöglichkeiten zu den Diensten, insgesamt zu sperren.
Vertragsdauer, Vertragsbeendigung und Abwicklung bei Dienstleistungen
Verträge über die Einrichtung eines Premium Eintrages auf RvE, werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, es ergibt sich aus gesonderten vertraglichen Vereinbarungen und/oder Leistungsbeschreibungen im einzelnen etwas anderes.Der Vertrag kann ordentlich mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ende einer Abrechnungsperiode schriftlich per Briefpost gekündigt werden und vermeidet so das verbindliche Inkrafttreten der folgenden Abrechnungsperiode.
Eine Abrechnungsperiode ist grundsätzlich zwölf Monate, es sei denn, es ergibt sich aus gesonderten vertraglichen Vereinbarungen und/oder Leistungsbeschreibungen im einzelnen etwas anderes.
Im Falle einer fristlosen Kündigung bleibt jedoch der Entgeltanspruch für Verschaffung und Pflege von openTS für die vereinbarte Abrechnungslaufzeit in vollem Umfange bestehen. Eine Rückerstattung bereits entrichteter Entgelte für eine Folgeperiode findet nicht - auch nicht anteilig - statt. Darüber hinaus bleibt der Kunde für die zum Kündigungszeitpunkt bereits gemäß fällig gewordenen oder noch fällig werdenden Entgelte weiter vollumfänglich leistungspflichtig.
openTS ist unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und dann nur gegen Erstattung des vollen Pflegeentgeltes zu einer Kündigung, in einer laufenden Periode, ohne wichtigen Grund berechtigt. Ohne wichtigen Grund darf openTS nur unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Ende einer jeweiligen Abrechnungsperiode kündigen.
Das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen: nachhaltige und grobe Verletzung vertraglicher Pflichten. Hierzu gehören insbesondere gerichtlich oder schiedsgerichtlich festgestellter Verstoß gegen Rechte Dritter, Straf- und/oder Bußgeldvorschriften, ein Verstoß gegen sonstige gesetzliche Regelungen.
Sofern openTS das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund wirksam außerordentlich kündigt, erlöschen sämtliche Rechte des Kunden an der Teilnahme an RvE.
Haftung von openTS
Die von openTS erbrachten Leistungen werden grundsätzlich unter Haftungsbegrenzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit getätigt.Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (sog. "Kardinalpflichten") beschränkt.
Im Falle entgeltlicher Leistungen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den Betrag des vom Kunden zu entrichtenden Entgelts für eine jeweilige Leistung bzw. Leistungsperiode begrenzt.v
Im Falle unentgeltlicher Leistung ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von EUR 30,- im Einzelfall und insgesamt EUR 100,- begrenzt.
Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
openTS haftet ferner nicht für Störungen und Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereiches, insbesondere außerhalb des physikalischen Netzes und der Datenbanken von openTS liegen, es sei denn, diese Ausfälle sind dort durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von openTS verursacht worden.
Hinsichtlich unbefugter Zugriffe auf die Server und Datenbanken ist die Haftung von openTS generell auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.
Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.
Pflichten des Kunden
Der Kunde sichert openTS zu, dass die von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, openTS jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von openTS binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere- Name und postalische Anschrift des Kunden.
- Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain.
Datenschutz
openTS erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende, notwendige Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsabwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.openTS weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.


